Appenzell Innerrhoden: Wie viele Tage hast du, um dich bei der Gemeinde anzumelden?
Mit Schweizer Pass: 8 Tage ab Ankunft.
Aus dem Gesetz«Wer in einen Bezirk des Kantons zuzieht oder in ihm umzieht, hat sich innert acht Tagen bei der Einwohnerkontrolle Appenzell bzw. bei der Bezirksverwaltung Oberegg zu melden.»
Offizielle Quelle · GS 142.001 / AusV GS 142.110, GS 142.001 art. 2 Abs. 1 · lesengeprüft am 15.10.2026
Ohne Schweizer Pass: 14 Tage ab Ankunft.
Offizielle Quelle · Bundesrecht, RHG Art. 11 Bst. a · lesengeprüft am 14.09.2026
Gut zu wissen
Ohne Schweizer Pass
Wer zum Arbeiten kommt, muss sich auf jeden Fall vor Arbeitsbeginn anmelden (Art. 12 Abs. 1 AIG).
Die Anmeldung zu versäumen kostet eine Busse. Wer seine Ankunft nicht innert der Frist meldet, verletzt die Meldepflicht und wird mit Busse bestraft — und Fahrlässigkeit genügt, das Gesetz verlangt keinen Vorsatz. (Art. 120 Abs. 1 Bst. a AIG)
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MyArrival ist keine Rechts-, Steuer-, Versicherungs- oder Migrationsberatung und ersetzt sie nicht. Die offiziellen Quellen bleiben jene des Bundes, der Kantone und der Gemeinden. Weichen die App und die zuständige Behörde voneinander ab, gilt die Behörde.
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