Zürich: Wie viele Tage hast du, um dich bei der Gemeinde anzumelden?
Du hast 14 Tage ab Ankunft, um dich bei der Gemeinde anzumelden.
Aus dem Gesetz«Persönlich meldepflichtig bei der politischen Gemeinde ist, wer a. sich dort niederlässt, b. dort Aufenthalt begründet … Die Meldungen nach §§ 3, 4 und 8 müssen innert 14 Tagen nach Eintritt der Meldepflicht erfolgen.»
Offizielle Quelle · MERG, LS 142.1, § 3 Abs. 1 lit. a-b + § 10 · lesengeprüft am 05.10.2026
Gut zu wissen
Ohne Schweizer Pass
Wer zum Arbeiten kommt, muss sich auf jeden Fall vor Arbeitsbeginn anmelden (Art. 12 Abs. 1 AIG).
Die Anmeldung zu versäumen kostet eine Busse. Wer seine Ankunft nicht innert der Frist meldet, verletzt die Meldepflicht und wird mit Busse bestraft — und Fahrlässigkeit genügt, das Gesetz verlangt keinen Vorsatz. (Art. 120 Abs. 1 Bst. a AIG)
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MyArrival ist keine Rechts-, Steuer-, Versicherungs- oder Migrationsberatung und ersetzt sie nicht. Die offiziellen Quellen bleiben jene des Bundes, der Kantone und der Gemeinden. Weichen die App und die zuständige Behörde voneinander ab, gilt die Behörde.
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