Solothurn: Wie viele Tage hast du, um dich bei der Gemeinde anzumelden?
Du hast 14 Tage ab Ankunft, um dich bei der Gemeinde anzumelden.
Aus dem Gesetz«Wer in einer Einwohnergemeinde Niederlassung (Hauptwohnsitz) oder Aufenthalt (Nebenwohnsitz) begründet, hat sich innert 14 Tagen anzumelden und die erforderlichen Dokumente zu hinterlegen.»
Offizielle Quelle · GG, BGS 131.1, § 3 Abs. 1 · lesengeprüft am 05.10.2026
Gut zu wissen
Ohne Schweizer Pass
Wer zum Arbeiten kommt, muss sich auf jeden Fall vor Arbeitsbeginn anmelden (Art. 12 Abs. 1 AIG).
Die Anmeldung zu versäumen kostet eine Busse. Wer seine Ankunft nicht innert der Frist meldet, verletzt die Meldepflicht und wird mit Busse bestraft — und Fahrlässigkeit genügt, das Gesetz verlangt keinen Vorsatz. (Art. 120 Abs. 1 Bst. a AIG)
Busse des Kantons
«Wer vorsätzlich oder fahrlässig die Meldepflichten verletzt, wer die erforderlichen Dokumente nicht hinterlegt oder bei der An-, Um- oder Abmeldung die Auskunft verweigert oder unwahre Angaben macht, wird vom Friedensrichter mit Busse bestraft.»
GG, BGS 131.1, § 4 Abs. 1 · lesen · geprüft am 16.10.2026
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