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Schwyz: Wie viele Tage hast du, um dich bei der Gemeinde anzumelden?

Du hast 14 Tage ab Ankunft, um dich bei der Gemeinde anzumelden.

Mit Schweizer Pass

Aus dem Gesetz«Innert 14 Tagen hat sich beim Einwohneramt zu melden, wer: a) in eine Gemeinde zu- oder aus ihr wegzieht.»

Offizielle Quelle · EMG, SRSZ 111.110, § 10 Abs. 1 lit. a · lesengeprüft am 05.10.2026

Ohne Schweizer Pass

Offizielle Quelle · Bundesrecht, RHG Art. 11 Bst. a · lesengeprüft am 14.09.2026

Gut zu wissen

Ohne Schweizer Pass

Wer zum Arbeiten kommt, muss sich auf jeden Fall vor Arbeitsbeginn anmelden (Art. 12 Abs. 1 AIG).

Die Anmeldung zu versäumen kostet eine Busse. Wer seine Ankunft nicht innert der Frist meldet, verletzt die Meldepflicht und wird mit Busse bestraft — und Fahrlässigkeit genügt, das Gesetz verlangt keinen Vorsatz. (Art. 120 Abs. 1 Bst. a AIG)

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MyArrival ist keine Rechts-, Steuer-, Versicherungs- oder Migrationsberatung und ersetzt sie nicht. Die offiziellen Quellen bleiben jene des Bundes, der Kantone und der Gemeinden. Weichen die App und die zuständige Behörde voneinander ab, gilt die Behörde.

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